Rechtliches · 29.11.2011
Werberat urteilt positiv über Palmers TV-Spot
Neue Palmers TV-Kampagne wertet das Image blinder Menschen sogar auf. Werberat weist Beschwerde zurück.
Wr. Neudorf, 28. November 2011 - Der Österreichische Werberat hat ein klares Urteil zum neuen TV-Spot von Palmers getroffen: „Es ist kein Verstoß zu erkennen, da weder die Menschenwürde verletzt wird, noch eine spezifische Diskriminierung oder unangemessene Nacktheit zu erkennen ist. Vielmehr kann man den Spot dahingehend verstehen, dass das Image der vermeintlich betroffenen Gruppe der sehbehinderten Frauen aufgewertet wird. Es wird eine selbstbewusste blinde Frau gezeigt, die wie jede andere Frau am Leben teilnimmt“, so das Urteil des Werberates.
„Das Urteil des Werberates bestätigt das Vorgehen von Palmers. Wir haben Wert auf eine besonders wertschätzende und einfühlsame Darstellung einer blinden Frau gelegt, da wir mit dem Spot auch einen Beitrag zur Inklusion, also zur gleichberechtigten, selbständigen Teilnahme betroffener Menschen an der Gesellschaft leisten wollen,“ erklärt Palmers Marketingleiterin Gudrun Liska. "Das allgemeine, mehrheitlich positive Echo auf die Kampagne ist überwältigend. Die Entscheidung des Werberates unterstreicht dies noch."
Der von der Agentur Lowe GGK für Palmers produzierte Spot zeigt eine Frau beim Ankleiden mit feinster Unterwäsche. Am Ende des Spots sieht man die Frau beim Verlassen des Hauses mit einem Blindenstock. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen in Österreich war von allem Anfang an bei den Vorbereitungs- und Drehabreiten eingebunden. Erstmals wurde auch ein TV-Spot mit Audiokommentierung produziert, der über YouTube abrufbar ist.
Nach der erstmaligen Ausstrahlung des Spots am 14. November gab der Österreichische Blinden und Sehbehinderten Verband bekannt, gegen das „unrealistische und diskriminierende Bild“, das der Spot von blinden Menschen zeigt, beim Österreichischen Werberat Beschwerde einzulegen. Der Werberat begründet sein Urteil, dass die TV-Kampagne weder entwürdigend noch diskriminierend für eine bestimmte Personengruppe sei auch damit, dass der Spot unter Miteinbeziehung der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs gestaltet wurde.
>> Zur Pressemeldung und den Spot der Kampagne
Aussender:
Palmers Textil AG
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