Rechtliches · 29.11.2011
Lowe GGK findet Bestätigung durch Entscheidung des Österreichischen Werberates
Der Österreichische Werberat bewilligt den von Lowe GGK produzierten TV-Spot von Palmers, der kürzlich für Aufsehen sorgte.
„Es ist kein Verstoß zu erkennen, da weder die Menschenwürde verletzt wird, noch eine spezifische Diskriminierung oder unangemessene Nacktheit zu erkennen ist. Vielmehr kann man den Spot dahingehend verstehen, dass das Image der vermeintlich betroffenen Gruppe der sehbehinderten Frauen aufgewertet wird. Es wird eine selbstbewusste blinde Frau gezeigt, die wie jede andere Frau am Leben teilnimmt“, so das öffentliche Urteil des Österreichischen Werberates.
Die erfolgreiche Agentur Lowe GGK sieht sich aufgrund dieses Urteils in Ihrer Arbeit bestätigt.
„Die Vorwürfe gegen diese Story zeigten, dass zu diesem Thema immer noch eine Tabuisierung stattfindet. Unsere Kampagne regt definitiv zum Denken an und baut hoffentlich weitere Barrieren in den Köpfen der Menschen ab. Wir freuen uns, dass dies auch der Werberat so sieht“, so Michael Kapfer-Giuliani, Geschäftsführer Lowe GGK, abschließend zum Prozess.
Bereits vor Start der Palmers TV-Kampagne wurde auf die Herangehensweise dieses Konzeptes aufmerksam gemacht. Im Fokus während der gesamten Dreharbeiten stand die Authentizität, welche von Vertretern der „Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs“ unterstützt und beraten wurden.
>> Zur Pressemeldung und den Spot der Kampagne
Aussender:
Klaudia Winkler
LOWE GGK
www.loweggk.at