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David Reeder, Vice President des Rechteklärungsunternehmens GreenLight, beleuchtet die potentielle Vermarktbarkeit der Ikone.
„Durch den tragischen Tod Michael Jacksons wurde sein Übergang vom Superstar der Popmusik zur weltbekannten Marke zementiert. Wie jedoch die Nachlassverwaltung mit dem überwältigenden Drang der Öffentlichkeit umgeht, des Künstlers zu gedenken, wird ein entscheidender Faktor sein, um sowohl die Erinnerung als auch die Qualität der "Marke" Michael Jackson zu bewahren. In der Öffentlichkeit herrscht die Erinnerung an die fantastische Musik vor, die er in den ersten 30 Jahren seiner glänzenden Karriere geschaffen hatte. Als Musiker, der so lange solch phänomenale Erfolge feiern konnte, hat er Generationen von Menschen angesprochen.
Im Hinblick auf das Management des Nachlasses verstorbener Prominenter unterscheidet man beim Rechtespezialisten GreenLight mehrere Phasen, insbesondere bei Stars, die ebenso wie Michael Jackson frühzeitig aus dem Leben geschieden sind. Zunächst ist der erste Schock zu beobachten, den der Tod unmittelbar hervorruft und auf den in der Regel ein chaotischer Ausbruch der Trauer folgt. In dieser Phase gibt es aus Lizenzierungssicht zahlreiche Gelegenheiten, schnelle, einfache Merchandising-Verträge abzuschließen. In manchen Fällen mögen diese für den Nachlass sehr sinnvoll erscheinen, in anderen können sie jedoch den künftigen Wert der Marke mindern.
Als Nächstes folgt das Akzeptieren der Endgültigkeit des Todes des Stars; diese Phase ist gerade eingetreten. Für die Nachlassverwalter ist dies der Zeitpunkt, um innezuhalten und mit Blick auf das Management der Marke des Stars über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dabei geht es darum, die bestmögliche Versorgung derjenigen sicher zu stellen, die im Testament des Prominenten bedacht wurden.
Die Familie war bislang zu Recht sehr vorsichtig mit dem Abschluss von Verträgen diese bezogen sich auf traditionelle Merchandising-Bereiche wie T-Shirts, Kappen, Kalender, die Filmrechte und so weiter. Der Schutz der Marke wird oberste Priorität für die Nachlassverwaltung haben. Unseren Erfahrungen zufolge sollte man sich bei legendären Persönlichkeiten am besten auf hochwertige Waren mit Anspruch beschränken, die den Status solcher Ikonen widerspiegeln und untermauern. Die Kombination von Steve McQueens Image als draufgängerischer Motorradheld mit limitierten Métisse-Motorrädern und TAG Heuer-Armbanduhren sind gute Beispiele hierfür.
Um die Marke zu schützen ist es außerdem wichtig, sich gegen minderwertige Imitationen abzusichern. Ein entscheidender Faktor dabei ist ein Netz von Vertretungen in verschiedenen Märkten, um illegale Aktivitäten zu erkennen und zu unterbinden. Nur so können Markenpiraterie und ihre schädigende Wirkung auf die Marke auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Die Marke Michael Jackson hat hervorragende Aussichten auf Langlebigkeit, aufgrund seiner weltweiten Popularität vielleicht sogar außerhalb der USA noch mehr als innerhalb. Berichten zufolge existiert ein Katalog von mehr als 100 Titeln, die über viele Jahre hinweg veröffentlicht werden können, was seinen Bekanntheitsgrad bei heutigen und künftigen Generationen stärken wird.
Mein Rat in Bezug auf den Nachlass Jacksons wäre aktuell, eine Sättigung des Markts mit Merchandising-Produkten zu vermeiden - es besteht das Risiko, zu viel des Guten zu tun. Durch die Erhöhung des Werbeanteils der Lizenzierungsverträge und der Chancen auf Merchandising-Verträge können weitere Möglichkeiten erschlossen werden, die Marke zu nutzen und ihren Wert zu steigern. Abschließend sollte die Reichweite der Marke Michael Jackson auf Verbraucher in allen Märkten der Welt ausgedehnt werden.“
Weitere Informationen: www.greenlightsright.com.
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